Der beschwerdeführende Sportverein stellte am 7. Februar 1997 - im Zusammenhang mit den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung - den Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 44 Abs. 2 BAO. Begründend wurde ausgeführt, dass der Verein sowohl eine Sportkantine betreibe als auch eine Vereinszeitung herausgebe. Da durch diese beiden "begünstigungsschädlichen" Betriebe Umsätze von mehr als S 500.000,-- erzielt würden und demnach die Bestimmung des § 44a BAO nicht zum Tragen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §44;BAO §45;BAO §45a;
Rechtssatz: Hat die Behörde im Hinblick auf die Ausführungen des abgabepflichtigen Vereines, wonach durch den Eintritt der vollen Abgabepflicht der gemeinnützige Vereinszweck gefährdet wäre, die Abgabepflicht auf jenes Ausmaß eingeschränkt, das maßgebend wäre, wenn die begünstigungsschädlichen wirtschaftlichen Betätigungen nicht ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die wegen des persönlichen Zusammenhangs zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen Beschwerden wie folgt erwogen: 1. Zum Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1974 bis 1984 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer samt Bundesgewerbesteuer mit Zuschlägen 1974 bis 1980 (angefochten mit der zu hg. 91/13/0222 protokollierten Beschwerde): 1.1. Zur Gemeinnützigkeit: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §131;BAO §39;BAO §42;BAO §43;BAO §44;BAO §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Notwendigkeit der Führung von Aufzeichnungen, welche den Verläßlichkeitskriterien und Nachvollziehbarkeitskriterien des § 131 BAO entsprechen, we... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde F erließ gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid vom 14. Oktober 1991, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 199 der Salzburger Landesabgabenordnung idgF wird die gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde F vom 26. Juli 1991, Zl 1013/1991 - Ob., eingebrachte Berufung vom 8. August 1991 als gegenstandslos erklärt, da der endgültige Bescheid, gerichtet an Frau MJ, dem Berufungsbegehren vollinhaltlich Rechnung trägt." Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/18 92/17/0222 5 Stammrechtssatz Eine Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung setzt die Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde voraus (Hinweis E VS 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981). Schlagworte Allgemein European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...