Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 26. November 1986 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund des § 12 Abs. 1 und §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner bis 29. November 1985 im Betrieb in Wien entstandenen Getränkesteuerschuld des Vorgängers Herrn F im Betrage von S 31.439,-- herangezogen und gleichzeitig gemäß § 171 WAO aufgefordert, diesen Betr... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210;BAO §4;LAO Wr 1962 §157;LAO Wr 1962 §3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 37;
Rechtssatz: Eine dem Gesetz entsprechende Festsetzung einer Abgabenschuld mittels Abgabenbescheides löst nicht das Entstehen der Schuld, sondern bloß deren Fälligkeit aus. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde A vom 11. Oktober 1989 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde A vom 8. Mai 1989, betreffend Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe für die in A, X-Zeile 10, gelegene Liegenschaft im Ausmaß von S 113.926,86 zuzüglich 10 % Umsatzste... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich
Norm: KanalG NÖ 1977 §12;LAO NÖ 1977 §3;
Rechtssatz: Ausführungen zum Entstehen der Abgabenschuld gemäß § 12 Abs 1 zweiter Halbsatz NÖ KanalG 1977. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990170126.X01 Im RIS seit 23... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
Norm: BaumschutzG Wr 1974 §14;BaumschutzG Wr 1974 §19 Abs1;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §154 Abs2;LAO Wr 1962 §155 lita;LAO Wr 1962 §3;
Rechtssatz: Erfolgte die Schlägerung der Bäume bereits im Jahre 1973 (also vor Inkrafttreten des BSchG), beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt der Schlägerung zu laufen. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
Norm: BaumschutzG Wr 1974 §14;BaumschutzG Wr 1974 §6;BaumschutzG Wr 1974 §9;LAO Wr 1962 §3;
Rechtssatz: Das BaumschutzG knüpft die Entstehung der Abgabenschuld an die Rechtskraft des Bewilligungsbescheides und (damit) des darin enthaltenen Ausspruches über die Unmöglichkeit einer Ersatzpflanzung (Hinweis E 21.9.1981, 81/17/0069).... mehr lesen...