Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12;BAO §19 Abs1;HGB §128;HGB §161;
Rechtssatz: Die Komplementäre einer KG haften unabhängig von ihrem Beteiligungsausmaß ebenso wie die Gesellschafter einer OHG für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, primär, unbeschränkt,unbeschränkbar, persönlich und solidarisch (hier: Haftung der bedingt erbserklärten Erbin des Komplementärs f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12;BAO §248;
Rechtssatz: Wenn ein zur Haftung Herangezogener gegen die Haftung und den Abgabenanspruch beruft, ist zunächst über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Die Voraussetzungen für eine Verb... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §12 idF 1980/151;HGB §161;
Rechtssatz: Für die Heranziehung eines (alleinigen) Komplementärs einer KG zu einer Geldleistung auch nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts kommt es nicht auf nur im Innenverhältnis der Gesellschaft wirksame Handlungsbeschränkung an, sondern es trifft den Komplementär die unmittelbare, pimäre, unbes... mehr lesen...