Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte XXXX (in der Folge: „Antragstellerin“) die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte diese unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an“ keine der Auswahlmöglichkeiten an. Weiters gab sie an, dass a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde wurde nicht von der Beschwerdeführerin, sondern von einer dritten Person per E-Mail eingebracht. Eine hiezu benötigte Vollmacht ist nicht aktenkundig und liegen auch nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs 4 AVG für ein Absehen von einer solchen vor, insbesondere sind die Einbringerin und die Beschwerdeführerin nicht an derselben Adresse mit Wohnsitz gemeldet. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag erging die Aufforder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der Beschwerdeführerin zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. Das gegen diesen Bescheid eingebrachte Anbringen ist nicht unterschrieben und ist zudem nicht ersichtlich, wer Einbringer dieses Anbringens ist. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag erging die Aufforderung, b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Erlassung eines Verbesserungsauftrages den gestellten Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren zurück und sprach aus, dass diese fristgerecht zu bezahlen sind. 2. In der
Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausschließlich (teilweise) der Inhalt des Verbesserungsauftrages und die in diesem erteilte Manuduktion zur Rechtsfolge einer ungenügenden Verbesserung wiedergegeben. Eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang I.1. Mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte XXXX die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte dieser die Auswahlmöglichkeiten „Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbaren sonstigen wiederkehrenden Leistungen versorgungsrechtlicher Art“ und „Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslos... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, genehmigt am 26.05.2020, wurde die Beschwerde der XXXX gegen den Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH vom 21.01.2020, GZ 0001969058, Teilnehmernummer: XXXX , als unbegründet abgewiesen. Der postalische Versand der Entscheidung an die Parteien wurde am 27.05.2020 vorgenommen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das im Akt aufliegende mit Unterschrift genehmigte Erkenntnis ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag des Beschwerdeführers ab und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag wurde der Einbringer der dagegen erhobenen Beschwerde aufgefordert, binnen vier Wochen bei sonstiger Zurückweisung nach § 17 VwGVG iVm § 13 Abs. 3 AVG eine entsprechende Vollmacht d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX " rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im Wese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit XXXX unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt XXXX Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende Partei begründete ihre Anträge im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...