Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57 [...]" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.08.2015 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 65,02 [...]" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57 [...]" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57 [...]" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.03.2015 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 73,10 [...]" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57 [...]" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57 [...]" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.01.2014 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 95,72 [...]" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (per E-Mail am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ein, machte einen XXXX -Personenhaushalt geltend und kreuzte den Bezug von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, gab XXXX weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Person an und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbaren sonstigen wiederkehrenden Leistu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die Auswahlmöglichkeit "B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, nannte als ihren antragsgegenständlichen (Haupt)Wohnsitz die Wohnanschrift " XXXX ", kreuzte an, 1.) dass an der antragsgegenständlichen Adresse keine weiteren Personen wohnhaft seien, und 2.) als soziale Transferleistung den Bezug von Leistungen na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, gab XXXX weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Person und kreuzte keine soziale Transferleistung als Anspruchsgrundlage an. Auf diesem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: "Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kop... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) erneuten Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein, gab keine weiteren Mitbewohner an, kreuzte allerdings auch nicht an, dass keine weiteren Personen im antragsgegenständlichen Haushalt leben und verschwieg sich somit zur Haushalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (per-Email am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, gab XXXX weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Personen an und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz oder n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ein, gab einen XXXX personenhaushalt an der antragsgegenständlichen Adresse an und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, von Beihilfen nach dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, gab keine weiteren Mitbewohner und kreuzte keine der angeführten sozialen Transferleistung als Anspruchsgrundlage an. Auf diesem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: "Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie der Bestätigung Ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, gab keine weiteren an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Personen an und kreuzte keine soziale Transferleistung als Anspruchsgrundlage an. Auf diesem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: "Legen Sie dem Antrag unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, gab XXXX weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Personen und kreuzte keine soziale Transferleistung als Anspruchsgrundlage an. Auf diesem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: "Legen Sie dem Antrag unbedingt eine K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX per E-Mail bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein, gab XXXX weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Personen an und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit am 20. August 2019 per E-Mail bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von den Rundfunkgebühren, kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbaren sonstigen wiederkehrenden Leistungen versorgungsrechtlicher Art an und gab keine weiteren mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit einem am 15.04.2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für ihre Fernsehempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die dort angegebene Auswahlmöglichkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit am 23.09.2019 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für seine Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" keine dort angegebene Auswahlmöglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben reichte die Beschwerdeführerin einen "Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale" ein. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte diese unter der Rubrik "Wenn Sie eine der nachstehende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, der Beschwerdeführer XXXX und XXXX (kurz: Mitbewohnerin) leben seit dem XXXX im gemeinsamen Haushalt an der verfahrensgegenständlichen Adresse XXXX , und sind die dortigen Rundfunkempfangseinrichtung seit dem XXXX auf XXXX als Rundfunkteilnehmerin unter der Teilnehmernummer XXXX bei der belangten Behörde angemeldet. Zuvor wohnte XXXX (allerdings nicht XXXX ) vom XXXX an der hier nicht verfahrensgegenständlichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.01.2014 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 95,72 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...