Entscheidungen zu § 43 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/30 2006/17/0048

Der Beschwerdeführer steht als Polizeibeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugewiesen. Der Beschwerdeführer wurde am Landesgericht für Strafsachen Wien im Hinblick auf von ihm in Ausübung seines Exekutivdienstes getroffene Wahrnehmungen als Zeuge vernommen. Zu dieser Zeugeneinvernahme reiste der Beschwerdeführer von Oberrabenthan (ca. 149 Kilometer) an. Sein nach der Vernehmung geste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.2006

RS Vwgh 2006/6/30 2006/17/0048

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §13;RGV 1955 §20 Abs1 Z2;RGV 1955 §43; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2006/17/0037 E 30. Juni 2006
Rechtssatz: Für Organe der Bundespolizeidirektion enthält § 43 RGV 1955 eine Sonderbestimmung. Danach begründen Dienstverrichtungen im Dienstort bei Beamten des Wachkörpers Bundespolizei und bei den rechtskundigen Beamten der Bundespolize... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2006

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