Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; zur Zeit der in Frage stehenden Dienstreise war er vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten als Erstzugeteilter (Gesandter) an der Österreichischen Botschaft in Belgrad eingesetzt. Aus den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens in Verbindung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich folgender Verfahrensablauf: Nach Angabe des Beschwerdeführers langt... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §10 Abs2;RGV 1955 §37 Abs1;
Rechtssatz: Der "Amtsvorstand" hat mit seinem Vermerk nach § 37 Abs 1 RGV lediglich zu bestätigen, ob ein amtlicher Auftrag für die Durchführung der Dienstreise vorlag und die Bestimmungen der RGV eingehalten wurden. Schon im Hinblick auf die ausdrückliche Regelung im § 10 Abs 2 RGV, der von der vorgesetzten Dienststelle spricht, kann ... mehr lesen...