Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten K, sein Wohnort ist I. Mit Befehl des Bezirksgendarmeriekommandos Innsbruck vom 19. Juni 1997 wurde er mit Wirkung vom 30. Juni 1997 bis 31. Oktober 1997 dem Gendarmerieposten G, Grenzkontrollstelle B dienstzugeteilt. Mit Reiserechnungen vom 1. und 31. Juli, 31. August, sowie 1. und 30. Oktober 1997 machte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §16 Abs3;RGV 1955 §16 Abs4;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Als "Bahnhof" im Sinn der RGV sind im Zusammenhang mit § 22 Abs. 3 RGV nicht nur Bahnhöfe und die Haltestellen von Eisenbahnen, die Haltestellen von Überlandbussen und die Haltestellen von Massenbeförderungsmitteln anzusehen, wenn diese unmittelbar zur Erreichung eines außerhalb des Diens... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs4;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die im § 16 Abs 4 RGV 1955 getroffene Regelung, dass Haltestellen von Massenbeförderungsmitteln nur dann als Bahnhof gelten, wenn diese unmittelbar zur Erreichung eines außerhalb des Dienstortes gelegenen Ortes der Dienstverrichtung benützt werden, ist auf die Bestimmung des § 22 Abs 3 RGV 1955 nicht anwendbar (Hinweis auf ... mehr lesen...