Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei verlegte das Buch des Autors ***** "*****" über die Betreibenden, das auf den Seiten 173 und 174 aus dem
Spruch: ersichtliche, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betreibenden betreffende, verletzende Äußerungen enthielt. Das Titelgericht trug mit der auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung (EV) vom 22. April 2002 der verpflichteten Partei auf, ab sofort die Verbreitung dieser Äußerungen (Mitteilungen) und/oder sinngleicher Äuße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D*** ... mehr lesen...
Norm: UrhG §82UrhG §86
Rechtssatz: Da die Ansprüche nach den §§ 81, 82, 86 und 87 UrhG nebeneinander bestehen, soweit die materiellrechtlichen Begründungsvoraussetzungen gegeben sind (ÖBl 1973,139), kann ein Beseitigungsanspruch neben einem Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgeltes zustehen. Entscheidungstexte 4 Ob 344/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 344/77 Ver... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 IIIAEO §389 VIUrhG §81UrhG §82UWG §24
Rechtssatz: Wird die EV zur Sicherung eines auf Unterlassung und Beseitigung gerichteten Klagebegehren beantragt, so steht einer Bewilligung hinsichtlich beider Ansprüche nicht entgegen, daß im Wortlaut des auf die Erlassung der EV gerichteten Antrages nur ein Anspruch (Unterlassungsanspruch) aufgenommen wurde. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIEO §378 BEO §381 AUrhG §81UrhG §82UWG §15
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch ist im Beseitigungsanspruch nicht enthalten. Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Eingriffshandlungen ist nicht möglich, wenn im Hauptprozeß bloß ein Beseitigungsanspruch geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 154/58 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 1 Ob 154/58 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat gegen die Beklagten wegen Vervielfältigung von zwei Lichtbildern, die vom Kläger deutlich signiert waren, gemäß §§ 81, 82 Urheberrechtsgesetz ein Unterlassungs- und Beseitigungsverbot erlassen, gemäß §§ 86, 87 UrhG. die Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 300 S als angemessenes Entgelt und Schadenersatz verurteilt und gemäß § 85 UrhG. dem Kläger die Befugnis zur Veröffentlichung des Urteiles binnen zwei Monaten zugesprochen. Der dagegen vom Beklagten erhoben... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs1 IAEO §353 Abs1 IIAEO §355 Abs1 XIIUrhG §81UrhG §82
Rechtssatz: Der Beseitigungsanspruch nach § 82 UrhG ist nach § 353 EO zu vollstrecken (Urteilsbegehren auf Leistung). Entscheidungstexte 3 Ob 301/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 3 Ob 301/53 Veröff: GR 1953,67 = SZ 26/131 1 Ob 154/58 Entscheidungstext OGH 11.04... mehr lesen...