Norm
EO §389 IRechtssatz
Wird die EV zur Sicherung eines auf Unterlassung und Beseitigung gerichteten Klagebegehren beantragt, so steht einer Bewilligung hinsichtlich beider Ansprüche nicht entgegen, daß im Wortlaut des auf die Erlassung der EV gerichteten Antrages nur ein Anspruch (Unterlassungsanspruch) aufgenommen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005264Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013