Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Die klagende Partei, Österreichischer Rundfunk, beantragt die beklagt Partei zu verurteilen, es sofort zu unterlassen, sie daran zu hindern oder - sei es auch nur durch das Fordern von Geldzahlungen - dabei zu behindern Boxwettkämpfe, welche die beklagte Partei - sei es auch nur im Namen oder Rechnung von I Z - veranstaltet, für Zwecke einer jeweils drei Minuten nicht übersteigenden Berichterstattung über Tagesereignisse im Fernsehfunk a zu senden und/oder b) vorher auf Bildträger auf... mehr lesen...
Norm: UrhG §49UrhG §69UrhG §70
Rechtssatz: Die Qualifikation als Berichterstattung über Tagesergebnisse erfordert einen nachrichtenhaften, informativen Charakter; die Berichterstattung darf nicht im Rahmen des Programmes eine darüber hinausreichende Wirkung anstreben oder einen selbständigen, in bezug auf das betreffende Werk einen Eigenwert besitzenden Programmpunkt darstellen. Die bruchstückhafte Wiedergabe soll eine Beeinträchtigung der Verw... mehr lesen...
Norm: RFG 1974 §2UrhG §49UrhG §69UrhG §70
Rechtssatz: Mangels Gleichheit des Reglungszweckes und des Schutzbedürfnisses scheidet eine analoge Anwendung der §§ 49, 69 Abs 1, 70 Abs 2 UrhG auf eine Kurzberichterstattung über eine an sich nicht wiederholbare sportliche Wettkampfveranstaltung gegen den Willen des Veranstalters aus, wenn die Berichterstattung durch ausgewählt zusammengefügtes Filmmaterial über die interessantesten und wirkungsvollst... mehr lesen...