Norm
RFG 1974 §2Rechtssatz
Mangels Gleichheit des Reglungszweckes und des Schutzbedürfnisses scheidet eine analoge Anwendung der §§ 49, 69 Abs 1, 70 Abs 2 UrhG auf eine Kurzberichterstattung über eine an sich nicht wiederholbare sportliche Wettkampfveranstaltung gegen den Willen des Veranstalters aus, wenn die Berichterstattung durch ausgewählt zusammengefügtes Filmmaterial über die interessantesten und wirkungsvollsten Szenen dem Fernsehpublikum einen sehr weitgehenden Gesamteindruck des Kampfes unter günstigsten Sichtverhältnissen ermöglicht, sodaß der so gestaltete Kurzbericht unter Verlust des nachrichtenhaften, informativen und bruchstückhaften Charakters zum selbständigen Programmpunkt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0072632Dokumentnummer
JJR_19760323_OGH0002_0040OB00313_7600000_004