Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 5. 8. 1997 vom LG Innsbruck wegen Verstoßes gegen das Finanzstrafgesetz verurteilt. Er war bis zu seinem Rücktritt am 21. 2. 1999 Abgeordneter zum Nationalrat. Als führender Funktionär der F***** unterwarf er sich 1998 dem "Demokratievertrag" dieser Partei. Ein nach diesem Vertrag eingesetzter "Ehrenrat" sprach den Kläger am 23. 3. 1999 "frei" und befand, dass der Kläger trotz seiner gerichtlichen Verurteilung nicht unehrenhaft gehandelt habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Herausgeberin der "Neuen Kronen Zeitung". Der Beklagte war Geschäftsführer der T***** GmbH. In den Ausgaben der "Neuen Kronen Zeitung" vom 24., 25., 26., 27. 10., 5., 7., 8., 12., 19., 23. 11., 1., 2., 3., 7., 10., und 14. 12. 1999 erschienen Artikel, die sich mit der Tätigkeit und finanziellen Gebarung des Beklagten als Geschäftsführer der T***** GmbH befassten und deren Überschriften wie folgt lauteten: 24. 10. 1999: Es geht um "Medien... mehr lesen...
Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Nach § 46 Abs 2 UrhG dürfen einzelne Werke nach ihrem Erscheinen mit Ausnahme der Werke nach § 2 Z 3 UrhG in ein selbständiges wissenschaftliches Werk nicht nur zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden. - "Friedrich-Heer Biographie". Entscheidungstexte 4 Ob 1/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 1/95 Veröff: SZ 68/26 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Ein Werk ist wissenschaftlich, wenn sich sein Gegenstand zur wissenschaftlichen Behandlung eignet und der Urheber des Werkes durch die Art und Weise der Behandlung des Themas, sei es durch den Inhalt oder durch die Darstellung, die Absicht erkennen läßt, daß sein Werk wissenschaftlichen Zwecken, insbesondere der Belehrung dienen soll; unerheblich ist es, ob es dem Autor gelungen ist, diese Absicht zu verwirkliche... mehr lesen...
Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Ob jedes einzelne Zitat, insbesondere ob jedes Zitat in seiner gesamten Länge, zwingend, notwendig war, ist nicht erheblich; es reicht aus, wenn das Zitat für die Zwecke der Darstellung hilfreich ist. - "Friedrich-Heer Biographie". Entscheidungstexte 4 Ob 1/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 1/95 Veröff: SZ 68/26 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Das Zitat darf auch neutral eingesetzt werden, um eine referierende Darstellung oder Interpretation zu belegen. Kein zulässiger Zweck liegt vor, wenn der Zitierende sich nur eigene Ausführungen ersparen und solche durch das Zitat ersetzen möchte. - "Friedrich-Heer Biographie". Entscheidungstexte 4 Ob 1/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UrhG §46 Abs2
Rechtssatz: Neben dem Erläuterungszweck kommen auch andere Zwecke in Frage, etwa der Zweck, eine Stimmung zu verdeutlichen, oder der Zweck, dem Benutzer des zitierenden Werkes die Orientierung über das behandelte Thema zu erleichtern. Der Zweck muß aber stets mit dem Inhalt des zitierenden Werkes zusammenhängen; das Zitat muß seiner Funktion nach stets den Zweck haben, als Hilfsmittel der eigenen Darstellung des Zitierenden ... mehr lesen...