Norm
UrhG §46 Abs2Rechtssatz
Das Zitat darf auch neutral eingesetzt werden, um eine referierende Darstellung oder Interpretation zu belegen. Kein zulässiger Zweck liegt vor, wenn der Zitierende sich nur eigene Ausführungen ersparen und solche durch das Zitat ersetzen möchte. - "Friedrich-Heer Biographie".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0076794Dokumentnummer
JJR_19950131_OGH0002_0040OB00001_9500000_010