Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat sich in jüngster Zeit wiederholt mit der Auslegung des § 42c UrhG befasst (SZ 69/283 = MR 1997, 93 [Walter] = ÖBl 1997, 256 - Head-Kaufvertrag: Wiedergabe eines Kaufvertrages im vollen Wortlaut in einem Bericht über die damit erfolgte Unternehmensveräußerung; MR 1997, 320 [Walter] - Semmering-Tunnel: Der Oberste Gerichtshof hat sich in jüngster Zeit wiederholt mit der Auslegung des Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als Karikaturist bei der K***** GmbH & Co KG beschäftigt. Im Rahmen seines Dienstvertrages hat der Kläger seinem Dienstgeber ein Nutzungsrecht an seinen Karikaturen eingeräumt; alle Urheberund Verwertungsrechte verbleiben dem Kläger. Der Kläger ist verpflichtet, ausschließlich für den "Kurier" tätig zu sein. Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "News"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschaf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Neue K*****-Zeitung", die Beklagte Medieninhaberin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "D*****". In der Ausgabe der "K*****-Zeitung" vom 1.9.1996 wurden auf Seite 21 - im Rahmen eines Artikels über eine Schmuggelaffäre - unter anderem Fotos des Staatsanwalts Dr.Erich M***** sowie des späteren Mordopfers David S***** veröffentlicht; beide Fotos waren vom Fotografen Andreas S***** im Rahmen sein... mehr lesen...
Norm: UrhG §42a
Rechtssatz: freie Werknutzung - Tagesereignis Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 27 Kt 481/02. Diese ist nunmehr unter RW0000584 abrufbar. Entscheidungstexte 4 R 283/95 Entscheidungstext OLG Wien 13.02.1996 4 R 283/95 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin (Verlegerin) der Zeitschrift "O*** - Das Topmagazin für Finanzen und Recht". In der Ausgabe 5/88 dieser Zeitschrift wurde ein Artikel unter dem Titel "K***" veröffentlicht; Gegenstand dieses Artikels waren Äußerungen des Dorotheum-Kunstchefs Hans-Otto R*** über die bevorstehende Kunstauktion des Dorotheums vom 18.Mai 1988 und die bei dieser Gelegenheit zur Versteigerung kommenden Werke prominenter Künstler. Der Artikel war mit Reprodukt... mehr lesen...
Norm: UrhG §42aUrhG §42c
Rechtssatz: Von § 42 a UrhG sind nur Berichte über tatsächliche Begebenheiten, also über solche Ereignisse erfaßt, die entweder gleichzeitig mit der Berichterstattung stattfinden oder kurz vor ihr stattgefunden haben, nicht aber Ankündigungen künftiger Entwicklungen oder Ereignisse. Entscheidungstexte 4 Ob 119/89 Entscheidungstext OGH 10.10.1989 4 Ob 119/89 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §42aUrhG §42c
Rechtssatz: Unter "Tagesereignis" im Sinne des § 42 a UrhG ist ein Ereignis zu verstehen, das wegen seiner Aktualität Interesse findet. "Gloria Wahlkampfporträt" Entscheidungstexte 4 Ob 23/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 4 Ob 23/88 Veröff: SZ 61/135 = MR 1988,161 = ÖBl 1989,118 4 Ob 2363/96w Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: UrhG §42aUrhG §42c
Rechtssatz: Kein Fall der freien Werknutzung im Sinne des § 42 a UhrG liegt vor, wenn ein im Flur eines Hauses angebrachtes Wahlkampfplakat gezielt fotografiert und dann als Illustration eines Artikels in einer Zeitschrift der keine "Tagesereignisse" betroffen hat, verwendet wurde. "Gloria Wahlkampfporträt". Entscheidungstexte 4 Ob 23/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...