Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger überließ der beklagten Partei mit den gleichlautenden Urheberrechtsverträgen vom 2.12.1980 (Beilagen, G, H) gegen ein Werk- und Sendehonorar von je S 72.000 und je S 140.000 (zusammen je S 212.000) sein Drehbuch 'Erfindung der Angst' Folge 1 und 2. Je S 24.000 pro Folge waren bei Vertragsabschluß, bei Abnahme (Ablieferung) und bei Produktionsbeginn fällig. Diese Summe (zusammen S 144.000) wurde dem Kläger bereits bezahlt, obwohl die Produktion noch nicht begon... mehr lesen...
Norm: UrhG §4UrhG §18UrhG §40
Rechtssatz: Während der Theaterunternehmer im Bühnenaufführungsvertrag regelmäßig die Verpflichtung zur Aufführung des Werkes übernimmt, lassen sich beispielsweise Filmhersteller von den Urhebern in der Regel das ausschließliche Recht zur Verfilmung einräumen, ohne eine Pflicht zur Herstellung des Filmes zu übernehmen. Nach herrschender Ansicht besteht diese Pflicht - anders als beim Verlagsvertrag und verlagsähnli... mehr lesen...
Norm: UrhG §4UrhG §40
Rechtssatz: Der Verfilmungsvertrag hat die Überlassung des Nutzungsrechtes der filmischen Bearbeitung eines Werkes (meist der Literatur) zum Gegenstand. Von Hartlieb (Handbuch des Filmrechts, Fernsehrechts und Videorechts 2.Auflage 201) spricht in diesem Zusammenhang von filmunabhängigen vorbestehenden Werken (Roman, Theaterstück etc) und filmbestimmten vorbestehenden Werken (Manuskript, Drehbuch). Der Verfilmungsvertrag e... mehr lesen...
Norm: UrhG §40
Rechtssatz: Die Übertragung von Urheberrechten richtet sich grundsätzlich nach den für die Forderungsabtretung geltenden Grundsätzen des bürgerlichen Rechtes (nach deutschem Recht beurteilt). Entscheidungstexte 3 Ob 420/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 3 Ob 420/56 Veröff: SZ 29/71 = JBl 1957,474 European Case L... mehr lesen...
Norm: UrhG §40
Rechtssatz: Die Übertragung von Urheberrechten an künftigen Werken ist zulässig. Voraussetzung ist aber, daß das Werk (der herzustellende Film) auf Grund der bei Vertragsabschluß gegebenen Geschäftsgrundlage hergestellt wurde (nach deutschem Recht beurteilt). Entscheidungstexte 3 Ob 420/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 3 Ob 420/56 Veröff: SZ 29/71 = JBl 195... mehr lesen...