Norm
UrhG §4Rechtssatz
Der Verfilmungsvertrag hat die Überlassung des Nutzungsrechtes der filmischen Bearbeitung eines Werkes (meist der Literatur) zum Gegenstand. Von Hartlieb (Handbuch des Filmrechts, Fernsehrechts und Videorechts 2.Auflage 201) spricht in diesem Zusammenhang von filmunabhängigen vorbestehenden Werken (Roman, Theaterstück etc) und filmbestimmten vorbestehenden Werken (Manuskript, Drehbuch). Der Verfilmungsvertrag enthält immer die Bearbeitung eines vorbestehenden Werkes durch seine Umsetzung ins Optische.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0076336Dokumentnummer
JJR_19850423_OGH0002_0040OB00315_8500000_004