Norm
UrhG §40Rechtssatz
Die Übertragung von Urheberrechten an künftigen Werken ist zulässig. Voraussetzung ist aber, daß das Werk (der herzustellende Film) auf Grund der bei Vertragsabschluß gegebenen Geschäftsgrundlage hergestellt wurde (nach deutschem Recht beurteilt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0076507Dokumentnummer
JJR_19561017_OGH0002_0030OB00420_5600000_001