RS OGH 1956/10/17 3Ob420/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1956
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Norm

UrhG §40

Rechtssatz

Die Übertragung von Urheberrechten an künftigen Werken ist zulässig. Voraussetzung ist aber, daß das Werk (der herzustellende Film) auf Grund der bei Vertragsabschluß gegebenen Geschäftsgrundlage hergestellt wurde (nach deutschem Recht beurteilt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0076507

Dokumentnummer

JJR_19561017_OGH0002_0030OB00420_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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