Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Egermann, Dr. Niederreiter, Dr. Redl und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude W*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Moringer und Dr. Heinrich Maderthaner, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei E***** VERLAG W*****, vertreten durch Dr. Erns... mehr lesen...
Norm: UrhG §29
Rechtssatz: Durch die Vorschriften des § 29 UrhG wird das dem Urheber nach Vertrag oder Gesetz zustehende Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nicht berührt. Entscheidungstexte 7 Ob 554/91 Entscheidungstext OGH 13.06.1991 7 Ob 554/91 4 Ob 32/14f Entscheidungstext OGH 23.04.2014 4 Ob 32/14f ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines Vereines. Zu ihrem Werkbestand gehören u.a. die Werke des österr. Zeichners Willy M***. Die beklagte Kommanditgesellschaft betreibt den Großhandel mit Mal- und Bilderbüchern. Die Klägerin, die u.a. ein gleichlautendes Unterlassungsbegehren stellte, beantragte, der Beklagten durch einstweilige Verfügung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites über den geltend gemachten Unterlassungsanspr... mehr lesen...
Norm: UrhG §29
Rechtssatz: Bei einer Vereinbarung, wonach das (Resthonorar) Honorar des Autors erst nach Abschluß eines Coproduktionsvertrages zwischen der den ORF und dem ZDF/ARD bzw nach Abnahme der Coproduktion durch beide Produktionspartner "fällig" wird, hat der ORF die allgemein branchenüblichen Verwertungsmaßnahmen zu ergreifen und durfte nicht willkürlich von der Herstellung des geplanten Filmes absehen. Hätte der ORF mit solchen Bemühu... mehr lesen...
Norm: UrhG §29
Rechtssatz: Da das UrhG das Rückrufsrecht nicht auf die Fälle beschränkt, in denen die Werknutzungspflicht fehlt, der Urheber vielmehr gegebenenfalls sowohl das Rückrufsrecht als auch Rechte aus einer Verletzung der Werknutzungspflicht geltend machen kann, schließt § 7 Abs 1 der Allgemeinen Bedingungen des PRF über Wort-Autoren-Verträge über das Kündigungsrecht nach § 29 UrhG hinausgehende, den ORF mangels Gebrauches des Werknutz... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei hat beantragt, der beklagten Partei, ihrer Gegnerin, mit einstweiliger Verfügung zur Sicherung ihres diesbezüglichen Unterlassungsanspruches zu verbieten, weiterhin von der Klägerin der Beklagten zur Veröffentlichung übergebene Romane mit der früher vereinbarten Urheberbezeichnung Viki B., einem der mehreren Pseudonyme der Klägerin, bei der Veröffentlichung zu versehen. Sie begrundet diesen Antrag damit, daß sie das Vertragsverhältnis mit der beklagt... mehr lesen...
Norm: UrhG §20UrhG §24UrhG §29
Rechtssatz: Ein Werknutzungsrecht kann sich nur auf einzelne oder alle nach den §§ 14 bis 18 UrhG dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten beziehen, nicht aber auf das Recht, eine bestimmte Urheberbezeichnung zu verwenden. Es kann daher auch nicht eine teilweise vorzeitige Auflösung des Werknutzungsvertrages nach § 29 UrhG, die an sich zulässig wäre (hinsichtlich einzelner von mehreren Werken), in der Weise erfo... mehr lesen...