Norm: ZPO §272 DUrhG §1UrhG §11UrhG §81
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Entscheidung 4 Ob 9/09s geklärt, dass die Priorität eines Werkes im Hinblick auf die typischen Geschehensabläufe einen Anscheinsbeweis dafür bewirkt, dass es sich bei der späteren Schöpfung um eine Entlehnung handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 156/17w Entscheidungstext OGH 26.09.2017 4 Ob 156... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §11
Rechtssatz: Wird ein Bauwerk in einem bestimmten Stil errichtet, so ist Urheber nicht der Künstler, der den Stil ("Hundertwasserstil") vorgibt, sondern der Architekt, von dem die maßgebenden Pläne stammen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Künstler dem Architekten die architektonischen Details in ihrer konkreten Ausformung vorgibt. Dass der Architekt angewiesen wird, die Ideen des Künstlers zu verwirklichen, genügt nicht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat vorwiegend im Sommer 1978, ein Lied mit dem Titel "Kodo" geschaffen. Er trug dieses Lied ab Sommer 1978 und in den folgenden Jahren häufig im Kreis von Freunden und Bekannten vor. Der Refrain des Liedes mit dem Text "und ich düse, düse im Sauseschritt...." blieb hiebei immer gleich, der übrige Text wurde häufig variiert; der Kläger hat auch neue Strophen hinzugedichtet. Er trug das Lied im wesentlichen immer in der gleichen Melodie, jedoch mit v... mehr lesen...
Norm: UrhG §5 Abs1UrhG §11
Rechtssatz: Abmachungen zwischen Miturhebern untereinander und Bearbeitern über den Umfang der jeweiligen Beteiligung am Werk sind zulässig; sie können auch konkludent getroffen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 409/87 Entscheidungstext OGH 19.01.1988 4 Ob 409/87 Veröff: MR 1988,54 (M Walter) European Ca... mehr lesen...
Norm: UrhG §11
Rechtssatz: Miturheber ist, wer mit den anderen bewusst zum Zweck der Schöpfung des Werkes zusammenarbeitet. Entscheidungstexte 4 Ob 409/87 Entscheidungstext OGH 19.01.1988 4 Ob 409/87 Veröff: MR 1988,54 (M Walter) 4 Ob 64/17s Entscheidungstext OGH 26.09.2017 4 Ob 64/17s Beisatz: Irrelevant ist, ob das Werk in hori... mehr lesen...
Norm: UrhG §11UrhG §74
Rechtssatz: Zur Frage der Mitherstellerschaft bei einem Lichtbild. Entscheidungstexte 9 Os 347/62 Entscheidungstext OGH 23.04.1963 9 Os 347/62 Veröff: EvBl 1963/342 S 467 = ÖBl 1963,115 = SSt XXXIV/24 = RZ 1963,152 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0076704 Doku... mehr lesen...
Die Klage ist auf Feststellung gerichtet, daß die Klägerin als Urheberin die Romane "Gerda und der Zobel", "Troy in der Kurve" und "Du wunderschöne Stadt" geschaffen habe, und darauf, daß die Beklagte die ihr als Treuhänderin von der Klägerin eingeräumten Werknutzungsbewilligungen an den drei Romanen, insbesondere die Rechte gegenüber dem Verlag der S.Druckerei und dem F.-Verlag, auf die Klägerin rückzuübertragen und die dazu nötigen Erklärungen abzugeben habe. Um die Jahreswende 1938... mehr lesen...
Norm: UrhG §11
Rechtssatz: Über den Begriff der Miturheberschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 422/50 Entscheidungstext OGH 25.04.1951 3 Ob 422/50 Veröff: SZ 24/112 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0076702 Dokumentnummer JJR_19510425_OGH0002_0030OB00422_5000000_001 mehr lesen...
Norm: UrhG §11
Rechtssatz: Wird ein Sprachwerk mit einem Werke der Tonkunst verbunden, so wird der Schöpfer des Sprachwerkes nur durch Mitschaffen an der Musik zum Miturheber des Werkes der Tonkunst, ein anderes Zusammenwirken begründet nicht Miturheberschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 70/37 Entscheidungstext OGH 31.05.1937 3 Ob 70/37 Veröff: SZ 19/179 ... mehr lesen...