Begründung: Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und Penny F*****. Lawrence und Christa sind noch minderjährig, Penny wurde am ***** 2006 volljährig. Die Kinder lebten zumindest ab Anfang Oktober 2001 bei ihrer Mutter in Österreich. Da der Aufenthalt des Vaters damals unbekannt war, erhielten sie ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG. Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa u... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §28UVG §30
Rechtssatz: Der originäre Rückersatzanspruch des Bundes nach § 28 UVG für Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG schließt eine Legalzession nach § 30 UVG nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 146/08m Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 146/08m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien richtete am 26.1.1994 zu Uv 122/000029 an den Vater und Unterhaltsschuldner Hans V***** folgendes Aufforderungsschreiben: "Betrifft UV-Sache Michael V*****, geboren 25.9.1973, Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen gemäß §§ 29, 30 UVG. "Betrifft UV-Sache Michael V*****, geboren 25.9.1973, Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen gemäß Paragraphen 29,, 30 UVG. Auf Grund des Beschlu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 C2d3AußStrG §14 Abs2 Z1 B1AußStrG §144 Abs3UVG §15 Abs3UVG §28
Rechtssatz: Auch gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, in dem über Einwendungen des Unterhaltsschuldners gegen den Rückforderungsanspruch des Bundes im Außerstreitverfahren nach § 28 UVG aufgrund gewährter Vorschüsse nach § 4 Z 2 UVG entschieden wird, ist der Revisionsrekurs nur wegen erheblicher Rechtsfragen zulässig, soferne der Anspruch fünfzigtausend... mehr lesen...
Norm: UVG §28
Rechtssatz: § 28 UVG soll das rechtliche Gehör des Unterhaltsschuldners wahren, und die Einwendung nach dieser Bestimmung sind dem § 35 EO nachgebildet. Entscheidungstexte 7 Ob 1602/94 Entscheidungstext OGH 12.10.1994 7 Ob 1602/94 3 Ob 136/17x Entscheidungstext OGH 20.09.2017 3 Ob 136/17x Auch; Veröff: SZ 2017/96 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3UVG §28ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob die Festsetzung des Unterhaltsbeitrages nach § 28 UVG zwecks Rückzahlung der Unterhaltsvorschüsse erfolgt oder ob damit dem Minderjährigen ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag gewährt werden soll, handelt es sich nicht um die Beurteilung einer Bemessungsfrage im Sinne des Judikates 60 neu - SZ 27/177. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §28
Rechtssatz: Daß bei der Festsetzung von Unterhaltsleistungen des subsidär Unterhaltspflichtigen zwecks Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen von anderen Grundsätzen auszugehen wäre als bei der Festsetzung eines zusätzlichen Unterhaltsbeitrages, ist weder den Bestimmungen des UVG noch den Gesetzesmaterialien zu entnehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...