RS OGH 1977/7/14 6Ob672/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1977
beobachten
merken

Norm

UVG §28

Rechtssatz

Daß bei der Festsetzung von Unterhaltsleistungen des subsidär Unterhaltspflichtigen zwecks Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen von anderen Grundsätzen auszugehen wäre als bei der Festsetzung eines zusätzlichen Unterhaltsbeitrages, ist weder den Bestimmungen des UVG noch den Gesetzesmaterialien zu entnehmen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 672/77
    Entscheidungstext OGH 14.07.1977 6 Ob 672/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0076960

Dokumentnummer

JJR_19770714_OGH0002_0060OB00672_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten