Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vor dem Bezirksgericht Liesing (in der Folge: BG) war zu 20 Pu 147/19b (ehemals 5 Pu 442/09k) ein Pflegschaftsverfahren mit dem Beschwerdeführer als Unterhaltsschuldner geführt worden. Mit einstweiliger Verfügung vom 21.04.2016 (ON 4) verpflichtete das BG den Beschwerdeführer ab 20.04.2016 zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltszahlung iHv € 138,80. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Beschwerdeführers war mit Beschluss vom 30.08.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des BG vom 02.10.2020 (ON 137), wurde im gegenständlichen Pflegschaftsverfahren zu XXXX der mj. Tochter des Beschwerdeführers (in der Folge: BF) gemäß §§ 3,4 Z 1 UVG ein monatlicher Unterhaltsvorschuss von € 280,00 für die Zeit vom 01.12.2020 bis 30.09.2021 weitergewährt (Punkt 1.) und der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien um Auszahlung der Vorschüsse an den Zahlungsempfänger ersucht (Punkt 2.). In Punkt 3. dieses Beschlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vor dem Bezirksgericht Floridsdorf (in der Folge: BG) war zu 13 Pu 103/15v ein Pflegschaftsverfahren mit dem Beschwerdeführer als Unterhaltsschuldner geführt worden. 2. Mit Beschluss vom 20.05.2015, 13 Pu 103/15v – 54, verpflichtete das BG den Beschwerdeführer, zusätzlich zu der ihm mit Beschluss vom 04.04.2006 auferlegten Unterhaltsleistung von € 140,00, für den Zeitraum ab 01.01.2015 bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Selbste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) XXXX wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von ? 298,--(PG gem § 24 UVG iHv 250,-- und 48,--) vorgeschrieben. 2. Mit Schreiben vom 13.11.2019 brachte die bP ein als Nachlassantrag gem § 9 Abs 2 GEG gewertetes Schreiben beim Bezirksgericht XXXX (in der Folge: BG) ein, welches vom Gericht des Grundverfahrens an die belangte Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) GZ XXXX wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 366,80 (Entscheidungsgebühren § 24 UVG) rechtskräftig vorgeschrieben. 2. Mit Schreiben vom 24.04.2018 brachte die bP ein als Nachlassantrag gem § 9 Abs 2 GEG gewertetes Schreiben beim Bezirksgericht XXXX (in der Folge: BG) ein, welches vom Gericht des Grundverfahrens an die b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX (in Folge: BG) wurde dem minderjährigen Sohn des Beschwerdeführers (dieser in Folge: BF) mit Beschluss vom 15.04.2015, Zl. XXXX, ein monatlicher Unterhaltsvorschuss in Höhe von EUR 570,00 gewährt und dem BF als Unterhaltsschuldner aufgetragen, die Pauschalgebühr in Höhe von EUR 570,00 einzuzahlen. Mit Schriftsatz vom 30.10.2015 erhob der BF Rekurs. Mit Beschluss des BG vom 06.11.2015 wurde der... mehr lesen...