Entscheidungen zu § 49 Abs. 1 MMHmG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/7/25 2005/11/0180

Mit Schreiben vom 11. August 2003 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Ausstellung eines Berufsausweises für Heilmasseure gemäß § 49 des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz  - MMHmG). Die belangte Behörde wies diesen Antrag mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. Juli 2005 ab. Sie führte zur Begründung: ihrer Entscheidung, nach Darstellu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.07.2007

RS Vwgh 2007/7/25 2005/11/0180

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: MMHmG 2002 §49 Abs1;MMHmG 2002 §84 Abs1;MMHmG 2002 §84 Abs2;
Rechtssatz: Da gemäß § 49 Abs. 1 MMHmG 2002 der Berufsausweis nur Personen ausgestellt werden kann, die Heilmasseure sind, ist zu prüfen, ob der Antragsteller die Kriterien des § 84 Abs. 1 bzw. des § 84 Abs. 2 legcit erfüllt. Eines dieser Kriterien ist nach § 84 Abs. 1 und auch nach § 84 Abs. 2 legcit, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.07.2007

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