Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 20.02.2018 wurde festgestellt, dass die Erzeugerorganisation XXXX (BF) als Erzeugerorganisation (EO) für die Produktgruppe Gemüse anerkannt ist. Festgehalten wurde aber, dass Art. 11 Abs. 2 VO (EU) 2017/891 nicht erfüllt sei, da nicht mehr als die Hälfte der Umsätze, die die EO aus den Verkäufen erzielt, aus der Produktion anerkannter Erzeugnisse ihrer Mitglieder stammen würden. Dieses Kriterium... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 20.02.2018 wurde festgestellt, dass die Erzeugerorganisation XXXX (BF) als Erzeugerorganisation (EO) für die Produktgruppe Gemüse anerkannt ist. Festgehalten wurde aber, dass Art. 11 Abs. 2 VO (EU) 2017/891 nicht erfüllt sei, da nicht mehr als die Hälfte der Umsätze, die die EO aus den Verkäufen erzielt, aus der Produktion anerkannter Erzeugnisse ihrer Mitglieder stammen würden. Dieses Kriterium... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 20.02.2018 wurde festgestellt, dass die Erzeugerorganisation XXXX (BF) als Erzeugerorganisation (EO) für die Produktgruppe Gemüse anerkannt ist. Festgehalten wurde aber, dass Art. 11 Abs. 2 VO (EU) 2017/891 nicht erfüllt sei, da nicht mehr als die Hälfte der Umsätze, die die EO aus den Verkäufen erzielt, aus der Produktion anerkannter Erzeugnisse ihrer Mitglieder stammen würden. Dieses Kriterium... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 20.02.2018 wurde festgestellt, dass die Erzeugerorganisation XXXX (BF) als Erzeugerorganisation (EO) für die Produktgruppe Gemüse anerkannt ist. Festgehalten wurde aber, dass Art. 11 Abs. 2 VO (EU) 2017/891 nicht erfüllt sei, da nicht mehr als die Hälfte der Umsätze, die die EO aus den Verkäufen erzielt, aus der Produktion anerkannter Erzeugnisse ihrer Mitglieder stammen würden. Dieses Kriterium... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 20.02.2018 wurde festgestellt, dass die Erzeugerorganisation XXXX (BF) als Erzeugerorganisation (EO) für die Produktgruppe Gemüse anerkannt ist. Festgehalten wurde aber, dass Art. 11 Abs. 2 VO (EU) 2017/891 nicht erfüllt sei, da nicht mehr als die Hälfte der Umsätze, die die EO aus den Verkäufen erzielt, aus der Produktion anerkannter Erzeugnisse ihrer Mitglieder stammen würden. Dieses Kriterium... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Mehrfachantrag-Flächen (MFA) für das Antragsjahr 2017 vom 08.05.2017 beantragte die XXXX , XXXX , XXXX , vertreten durch deren Geschäftsführer XXXX , BNr. XXXX (im Weiteren: BF oder Beschwerdeführerin) Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017 für beihilfefähige Flächen auf seinem Heimbetrieb mit einem Ausmaß von 35,6372 ha. 2. Mit Bescheid der AMA vom 12.01.2018, AZ II/4-DZ/17-8176782010, wurden der Antrag der Beschwerdeführerin auf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1) Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 17.07.2014, Zahl BMLFUW-LE.2.2.11/0958-II/7/2014, wurde ein vom Beschwerdeführer vorgelegter Plan zur Umstellungen von Rebflächen genehmigt. 2) Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA oder belangte Behörde) vom 28.05.2015, Zahl II/4/17-126333058, wurde dem Beschwerdeführer nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen und in Entspre... mehr lesen...