Mit Antrag vom 7. Dezember 1998 begehrten die Beschwerdeführer die Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge (nach dem Antragsvorbringen bestand eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge von 62.798 kg) in eine Anlieferungs-Referenzmenge im Ausmaß von 35.000 kg. Sie begründeten die gewünschte Umwandlung wie folgt: "1.) Verunsicherung der Konsumenten über Verwendung v. Rohmilch. 2.) Zweimalige Anklage (3. Juni 97 und 26. Februar 98) beim Bezirksgericht St. Pö... mehr lesen...
Index: E3R E0360560055 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 Abs1;
Rechtssatz: Hat jemand in seinem nach Art 4 Abs 2 der Verordnung (EWG) Nr 3950/92 gestellten Antrag auf einen Zurückgang des Ab-Hof-Verkaufes im fraglichen Zeitraum hingewiesen und in diesem Zusammenhang zwei gegen ihn geführte Gerichtsverfahren (die nach seinem Vorbringen ohne ger... mehr lesen...
Index: E3R E0360560055 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0058 E 23. Oktober 2000 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Gem Art 4 Abs 2 der Verordnung (EWG) Nr 3950/92 wird die einzelbetriebliche Referenzmenge auf "begründeten Antrag" des Erzeugers erhöht oder zugeteilt, "um Änderungen bei s... mehr lesen...
Den Beschwerdeführern wurde für ihren landwirtschaftlichen Betrieb mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria vom 25. November 1997 für den Zwölfmonatszeitraum 1996 bis 1997 eine Direktvermarktungs-Referenzmenge von insgesamt 51.270 kg Milch endgültig zugeteilt. Eine Menge von 40.000 kg Milch wurde von den Beschwerdeführern an den Schweinemastbetrieb S zur Verfütterung an Ferkel auf Grund eines Liefervertrages geliefert. Auf Grund der Auflösung dieses Liefervertrages mit Schreiben vom 28. ... mehr lesen...
Zum Stichtag 1. April 1998 stand dem landwirtschaftlichen Betrieb des Beschwerdeführers eine Anlieferungs-Referenzmenge von 133.463 kg mit einem repräsentativen Fettgehalt von 3,68 % sowie eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge von 127.477 kg für Kuhmilch im Sinne der Verordnung Nr. 3950/92/EWG in der Fassung der Verordnung Nr. 1109/96/EG bzw. der Milch-Garantiemengen-Verordnung, BGBl. Nr. 225/1995, zu. Mit Antrag vom 9. November 1998 suchte der Beschwerdeführer um die... mehr lesen...
Index: E3R E0360560055 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass Art 4 Abs 2 der Verordnung 92/3950/EWG im Falle der Beendigung kurzfristiger Lieferbeziehungen durch die Kündigung des Vertragspartners des Milcherzeugers grundsätzlich nicht anwendbar sei (Hinweis E 23.10.2000, 2000/17/0058). ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E01600000E3R E03605600E3R E09500000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;31995R2988 SchutzV finanzielle Interessen Europäische Gemeinschaften Art4 Abs3;61997CJ0292 Karlsson VORAB;EURallg;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Marktordnungsregelungen, die wie die Vorschriften der Gemeinscha... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0360560040/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;AVG §63 Abs3;EURallg;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/17/0237 E 22. Jänner 2001
Rechtssatz: Gem Art 4 Abs 2 der Verordnung (EWG) Nr 3950/92 wird die einzelbetriebliche Referenzmenge auf "begründeten Antra... mehr lesen...