1.1. In der Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses des Getreidewirtschaftsfonds vom 28. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführerin auf Grund ihres Exportantrages für eine Gesamtmenge von 100.000 to +/- 5 % Mahlweizen der Zuschlag erteilt. In der Folge wurde ihr mit Bescheiden vom 3. November 1992 und vom 27. Jänner 1993 laut Aktenlage die Ausfuhr von insgesamt 96.500 to Mahlweizen bewilligt. Davon entfielen insgesamt 45.000 to ausschließlich auf das Bestimmungsland Rumänien, w... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E03102000E3R E0360510055 Wirtschaftslenkung
Norm: 31985R2220 Sicherheiten landwirtschaftliche Erzeugnisse Art1;31985R2220 Sicherheiten landwirtschaftliche Erzeugnisse Art3 lita;31985R2220 Sicherheiten landwirtschaftliche Erzeugnisse Art3 litc;31992R1766 GMO Getreide Art1 litc;EURallg;MOG 1985 §29 Abs5;
Rechtssatz: Aus den Art 1 und 3 lit a iVm lit c der EWG-Verordnung zur Regelun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §37;MOG 1985 §29 Abs4;MOG 1985 §29 Abs5;
Rechtssatz: Dem Exporteur war eine Ausfuhrbewilligung für 26500 t Mahlweizen in die Bestimmungsländer "Rumänien und/oder GUS und/oder Polen" erteilt worden, die er dann nicht exportiert hatte. Im Verfahren über den Verfall von Exportsicherstellungen nach § 29 Abs 5 MOG hatte er im Wesentlichen geltend gemacht,... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §16;GO AMA 1992 §20;GO AMA-Vorstand 1993 §3 Abs1;MOG 1985 §29 Abs5;
Rechtssatz: § 16 AMA-Gesetz 1992 weist den einzelnen Fachausschüssen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben zu, soweit diese nicht auf Grund der Geschäftsordnung zur selbstständigen Erledigung dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern übertragen wurden. § 20 der Geschäftsordnung der AMA, Veror... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1985 §29 Abs5;
Rechtssatz: Der Sicherstellungsverfall nach § 29 Abs 5 MOG kann nur angeordnet werden, wenn den Exporteur ein Verschulden am Nichtzustandekommen des Exports trifft. Allerdings stellt nur der unvermeidbare und unabwendbare Wegfall von LieferMÖGLICHKEITEN (etwa behördliche Maßnahmen wie Einfuhrsperre und Durchfuhrsperren durch das Exportland - Hinweis E 27.1.1995... mehr lesen...