Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 22. Juli 1989 die Erteilung der Einfuhrbewilligung für 5.000 kg türkischer Weizengrütze "wie gehabt". In einem weiteren Schriftsatz vom 5. September 1989 wurde die Erledigung des Antrages urgiert. Gleichzeitig wurde ein Vorbringen erstattet, wonach wegen der großen Anzahl türkischer Gastarbeiter in Österreich Bedarf nach türkischer Weizengrütze bestehe, der auch von der Wiener Firma A, die seit kurzem Weizengrütze (sogenanntes ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 6. Februar 1991 die Erteilung einer Einfuhrbewilligung für 10 Tonnen türkischer Weizengrütze. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Beschlusses des geschäftsführenden Ausschusses des Getreidewirtschaftsfonds vom 22. April 1991 die Bewilligung für die Einfuhr von 10 Tonnen türkischer Weizengrütze nicht erteilt. Dieser Abspruch wurde wie folgt begründet: "Gemäß § 28 MOG bedarf d... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs 3 MOG hat, soweit es die Preisstabilität und die Bedarfslage erfordern, der Getreidewirtschaftsfonds die entsprechenden Einfuhren "zu veranlassen". Er hat also unter diesen Voraussetzungen von Amts wegen ein sogenanntes "Ausschreibungsverfahren" einzuleiten bzw "einen den jeweiligen wirtschaftlichen Notwendigkeiten entsprechenden Bewilligungsvorgang zu beschließen"; im Falle der Aufforderung zur Anbotstellung ist der preiswerteste Einfuhrantrag unter den näher b... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1985 §27 Abs1;MOG 1985 §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 90/17/0026 1 Stammrechtssatz Gemäß § 28 Abs 3 MOG hat, soweit es die Preisstabilität und die Bedarfslage erfordern, der Getreidewirtschaftsfonds die entsprechenden Einfuhren "zu veranlassen". Er hat also unter diesen Voraussetzungen von Amts wegen ein sogenanntes "Ausschreibungsverfahren" einz... mehr lesen...