Anläßlich der zollamtlichen Abfertigung am 7. Mai 1992, bei der die Beschwerdeführerin in der Anmeldung als Empfängerin genannt war, wurde ein Muster der als "Schafkäse" erklärten Ware gezogen und der Technischen Untersuchungsanstalt zur Untersuchung übermittelt. Die Technische Untersuchungsanstalt vertrat die Ansicht, der untersuchte Käse sei "aus einer Mischung von Kuh- und Schafmilch" hergestellt, "in welcher der Kuhmilchanteil schwach überwiegt", und schlug die Tarifierung 0406 90... mehr lesen...
Mit einem vom Milchwirtschaftsfonds aufgelegten Formblatt stellte die Beschwerdeführerin am 1. Dezember 1992 für 200.000 kg "Asiago-Käse", 40 % FiT, in Blöcken über je 1 kg, Ursprungsland und Handelsland Niederlande, Warennummer des Zolltarifes 0406 90 122A9, voraussichtlicher Zollwert 4100/100 kg, mit dem Zusatz "Käse ist zur Weiterverarbeitung in der Nahrungsmittelindustrie vorgesehen (für Pizzas, Baguettes etc.)" insgesamt drei Ansuchen um Ausstellung eines Bescheides für den Impor... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1985 §20;MOG 1985 §22 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/16/0010 3 Stammrechtssatz Die Frage, ob und inwieweit für den AbgPfl eine Zollschuld entstanden ist, stellt für den Milchwirtschaftsfonds keine Vorfrage dar, weil der Bescheid über die Höhe des jeweiligen Importausgleichssatzes dann keine Wirkung entfaltet, wenn keine Zollschuld entstanden ist. ... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1985 §20;MOG 1985 §22 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/16/0001 E 27. September 1995 94/16/0096 E 24. November 1994
Rechtssatz: In einem Bescheid nach § 20 MOG wird der Importausgleichsatz für eine bestimmte Menge von Erzeugnissen aus Milch festgestellt, der sodann der Erhebung des Importausgleiches zugrundegelegt wird. Die Bindung der Zollämt... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers betreibt in der Nähe der Zollgrenze eine Gastwirtschaft, in der der Beschwerdeführer nach seinen Behauptungen als Schankgehilfe beschäftigt ist. Im Zug eines gegen den Beschwerdeführer eingeleiteten Finanzstrafverfahrens nahm das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 29. Feber 1988 eine Hausdurchsuchung vor, anläßlich derer ua folgende, im Kühlhaus der Gastwirtschaft gelagerte, aus Ungarn eingeführte Waren beschlagnahmt wurden: 1... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1985 §20;MOG 1985 §22 Abs4;
Rechtssatz: Die Frage, ob und inwieweit für den AbgPfl eine Zollschuld entstanden ist, stellt für den Milchwirtschaftsfonds keine Vorfrage dar, weil der Bescheid über die Höhe des jeweiligen Importausgleichssatzes dann keine Wirkung entfaltet, wenn keine Zollschuld entstanden ist. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. März 1988, Zl. 87/16/0032, verwiesen, mit welchem die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 1986, Zl. 13.284/51-I 3/86, betreffend Zurückweisung von Berufungen, als unbegründet abgewiesen worden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §207;MOG 1985 §22 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0016
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH unterliegen Feststellungsbescheide, welche die Grundlage für eine Abgabenfestsetzung durch die daran gem § 22 Abs 4 MOG gebundenen Zollämter bil... mehr lesen...