RS Vwgh 1990/6/20 90/16/0010

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §20;
MOG 1985 §22 Abs4;

Rechtssatz

Die Frage, ob und inwieweit für den AbgPfl eine Zollschuld entstanden ist, stellt für den Milchwirtschaftsfonds keine Vorfrage dar, weil der Bescheid über die Höhe des jeweiligen Importausgleichssatzes dann keine Wirkung entfaltet, wenn keine Zollschuld entstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160010.X03

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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