Index
55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §20;Rechtssatz
Die Frage, ob und inwieweit für den AbgPfl eine Zollschuld entstanden ist, stellt für den Milchwirtschaftsfonds keine Vorfrage dar, weil der Bescheid über die Höhe des jeweiligen Importausgleichssatzes dann keine Wirkung entfaltet, wenn keine Zollschuld entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160010.X03Im RIS seit
27.04.2001