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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/16/0010 3Stammrechtssatz
Die Frage, ob und inwieweit für den AbgPfl eine Zollschuld entstanden ist, stellt für den Milchwirtschaftsfonds keine Vorfrage dar, weil der Bescheid über die Höhe des jeweiligen Importausgleichssatzes dann keine Wirkung entfaltet, wenn keine Zollschuld entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160144.X03Im RIS seit
11.07.2001