In den beiden vorliegenden, wegen ihres engen persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen Beschwerdeverfahren ist die Beantwortung der gleichen Rechtsfragen streitentscheidend wie in den dieselbe beschwerdeführende Partei betreffenden und wörtlich gleichlautenden Beschwerdefällen, über welche der Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom heutigen Tag, Zlen. 90/16/0006, 0016, entschieden hat. Aus denselben Gründen wie in jenem zi... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. März 1988, Zl. 87/16/0032, verwiesen, mit welchem die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 1986, Zl. 13.284/51-I 3/86, betreffend Zurückweisung von Berufungen, als unbegründet abgewiesen worden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §1;BAO §185;BAO §207;BAO §49;MOG 1985 §20;MOG 1985 §21 Abs1;MOG 1985 §22 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0016
Rechtssatz: Folge der Bemessungsverjährung ist nicht das Erlöschen der Abgabenschuld, sondern die Unzulässigkeit der Bemessung der Abgabe. Diese... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1985 §20 Abs3;MOG 1985 §21 Abs1;MOG 1985 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0030
Rechtssatz: Da es, wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 18.4.1990, 90/16/0006, 0016, dargelegt hat, nach dem Wortlaut des § 20 Abs 3 MOG auf eine Mengenrelation rechtens nicht ankommt, sondern, wie der Wortlaut des Begriffes... mehr lesen...