Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 MeldeG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1993/10/15 B1161/93

Begründung: 1.a) Der Beschwerdeführer übermittelte am 23. April 1993 der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Mariahilf, im Wege der Post die seine polizeiliche Anmeldung betreffenden Meldezettel. Diese Behörde stellte die Meldezettel mit Schreiben vom 7. Mai 1993 dem Beschwerdeführer zurück. Dieses Schreiben lautet: "Das Ansuchen um Anmeldung des N K wird samt den Meldezetteln unerledigt rückgemittelt, da eine Anmeldung durch postalische Übersendu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.10.1993

RS Vfgh 1993/10/15 B1161/93

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMeldeG 1991 §3 Abs2MeldeG 1991 §13 Abs2ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Erledigung einer Bundespolizeidirektion betreffs die Rückübermittlung von Meldezetteln aufgrund der Unmöglichkeit einer Anmeldung durch postalische Übermittlung der Meldezettel mangels Ers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.10.1993

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