Laut den Beschwerdeausführungen und den diesen beigelegten Urkunden hat sich der Beschwerdeführer am 19. April 1990 unter der Anschrift Villach/Landskron, Triesterstraße 42, polizeilich angemeldet. Als der Beschwerdeführer sich am 28. November 1990 bei der Bundespolizeidirektion Villach wieder abmelden wollte, weil er diesen Wohnsitz aufgegeben hatte, wurde ihm erklärt, daß er bereits am 12. Juli 1990 amtlich abgemeldet worden sei. Ein entsprechender Vermerk wurde am Meldezettel angeb... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 05.07.2001 mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 impl;FrPolG 1954 §6 Abs1 impl;MeldeG 1972 §1 Abs1 idF vor 1985/427;MeldeG 1972 §11 Abs3 idF vor 1985/427;MeldeG 1972 §3 Abs5 idF vor 1985/427;
Rechtssatz: Der Umstand, dass über einen Fremden ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot verhängt worden ist, bedeutet in Anbetracht einer möglichen Maßnahme nach § 6 Abs 1 FrPolG nicht ohne weitere... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 impl;FrPolG 1954 §6 Abs1 impl;MeldeG 1972 §1 Abs1 idF vor 1985/427;MeldeG 1972 §11 Abs3 idF vor 1985/427;MeldeG 1972 §3 Abs5 idF vor 1985/427;
Rechtssatz: Die Fortzahlung des Mietzinses als solche allein ist nicht ausschlaggebend für die Beurteilung der "Aufgabe der Unterkunft". Dennoch ergibt sich daraus im Zusammenhalt mit anderen äuße... mehr lesen...