Norm: HGB §354HVG §6 IGHVG §29 IIdImmMV §1MaklerG §6MaklerG §7MaklerG §8MaklerG §10MaklerG §11
Rechtssatz: Besonderes Merkmal des Maklervertrages im Geschäftszweig der Immobilienmakler ist es, dass dort infolge eines abweichenden Gebrauches das sonst für den Handelsvertreter bestehende Verbot, ohne Einwilligung des Geschäftsherrn vom Dritten eine Provision oder sonstige Belohnung anzunehmen, nicht gilt (SZ 15/204; EvBl 1968/368). Grundsätzlich ... mehr lesen...
Norm: HGB §354HVG §29 IIdMaklerG §6MaklerG §7MaklerG §8MaklerG §10MaklerG §11
Rechtssatz: Das Sichgefallenlassen einer Vermittlung begründet nur dann keine Verpflichtung zur Zahlung der Provision, wenn der Vermittler als Beauftragter eines anderen aufgetreten ist. Nur falls der Vermittler ersichtlich bereits für einen anderen Auftraggeber handelte, ist in der Annahme seiner Dienste durch den Interessenten kein stillschweigender Vertragsabschlus... mehr lesen...