Begründung: Der 75-jährige Bewohner der Dementenstation eines Altersheims leidet seit Jahren an Demenz, Alzheimerkrankheit sowie Parkinson-Syndrom. Er ist sehr mobil und hat einen starken Bewegungs- und Laufdrang, er war Zeit seines Lebens Sportler. Die aus 14 Zimmern bestehende Dementenstation des Altersheims ist von den übrigen Teilen des Heims sowie dem offenen Eingangsbereich durch eine elektrische Glasschiebetür getrennt, die sowohl von außen als auch von innen mittels Tastsc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Heimaufenthaltssache des Bewohners Karl L*****, geboren am *****, vertreten durch den Sachwalter Ralf W*****, pA VertretungsNetz, 1010 Wien, Teinfaltstraße 1, sowie der Bewohnervertreterin gemäß § 8 Abs 2 und 3 HeimAufG Mag. Elisabeth P*****, pA V... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 10. 2008 erklärte sich das Erstgericht „hinsichtlich der Freiheitsbeschränkung in der Werkstätte *****, 1220 Wien“ als zuständig. Weiters sprach es aus, dass die Freiheitsbeschränkung bei Andrea W***** in der Wohngemeinschaft, *****, 1190 Wien, durch Verschließen des Gartentores während der gesamten Zeit und Verschließen der Eingangstür ab 20:30 Uhr für die Dauer von sechs Monaten zulässig sei. Schließlich wies es den Antrag der Bewohnervertretung h... mehr lesen...
Begründung: Der 1938 geborene Bewohner lebt seit 18. 1. 2006 im N*****, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Er leidet an weit fortgeschrittener Demenz (Stadium 3), konkret an Morbus Pick. Dabei handelt es sich um eine neurodegenerative Erkrankung im Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns, die durch Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsveränderungen, Sprach- und Gedächtnisleistungsstörungen, vor allem aber den Verlust von Verhaltensregeln gekennzeichnet ist. Der... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IIFHeimAufG §3HeimAufG §11 Abs3HeimAufG §16
Rechtssatz: Bei Beschlüssen, mit denen ein Überprüfungsantrag abgewiesen wird, weil das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die von ihm überprüfte Maßnahme die Voraussetzungen einer Freiheitsbeschränkung im Sinne des § 3 leg cit nicht erfüllt, richten sich die Rechtsmittelbefugnisse nach den allgemeinen Grundsätzen des Außerstreitgesetzes. Entscheidungstext... mehr lesen...