Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm. Mag. Wilfried B***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm. Mag. Wilfried B***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz eins, StGB (römisch eins.) und des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (römisch I... mehr lesen...
Gründe: Nach Einbringung der Anklageschrift beantragte die Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2003 die Erlassung eines Haftbefehls gegen Karl Z***** gemäß §§ 175 Abs 1 Z 2 und Z 4, 176 Abs 1 StPO, seine Ausschreibung zur Verhaftung im Inland sowie die Verhängung der Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit c StPO (S 3). Nach Einbringung der Anklageschrift beantragte die Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2003 die Erlassung eines Haftbefehls gegen Karl Z***** gemäß Paragrap... mehr lesen...
Norm: GOG §79StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Für die Überprüfung einer Entscheidung ist nur deren Urschrift maßgebend. Durch die (in bestimmten Fällen gesetzlich gebotene - § 79 Abs 2 GOG) Unterfertigung durch den Richter verlieren Ausfertigungen keinesfalls ihre Eigenschaft als bloße uneingeschränkt im Sinn der Urschrift berichtigungsfähige Ausfertigungen der Entscheidung. Entscheidungstexte 12 Os... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ZPO §477 CZPO §507GOG §79
Rechtssatz: Gegen Nichturteile gibt es keine Rechtsmittel. Eine Revision gegen eine solche Entscheidung ist zurückzuweisen. Dem Berufungsgericht obliegt es, über die Berufung neuerlich zu verhandeln und zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 268/74 Entscheidungstext OGH 13.11.1974 2 Ob 268/74 Veröff: RZ 1975/19 S 42 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2lGeo §63 Abs6GOG §79ZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Der Umstand, daß vom Leiter der Geschäftsabteilung, gegen die Bestimmung des § 79 GOG, die Richtigkeit der Ausfertigung nur hinsichtlich des Kopfes und des Spruches bestätigt wurde, hat nicht die Nichtigkeit des vom Rekursgericht gefaßten und begründeten Beschlusses zur Folge, wenn es auch dem Rekursgericht oblegen wäre, gemäß § 63 Abs 6 Geo von Amts wegen eine Verbesseru... mehr lesen...