Gegen eine mit Zahlungsauftrag der belangten Behörde vom 24. April 1997 erfolgte Gerichtsgebührenvorschreibung richtete der Beschwerdeführer am 12. Mai 1997 einen Berichtigungsantrag an den Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien. Damit verband er gemäß § 7 Abs. 2 GEG den Antrag auf Aufschiebung der Einbringung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Berichtigungsantrag. Mit der vorliegenden, beim Verwaltungsgerichtshof am 1. Dezember 1997 eingelangten Be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: B-VG Art132;GEG §1 Z1;GEG §1 Z5 litb;GEG §7 Abs2;GEG §9 Abs1;GGG 1984 TP4 lita;GOG §73;GOG §74;GOG §78;VwGG §27 Abs1;VwGG §35;
Rechtssatz: § 1 GEG zählt zu den Beträgen, die vom Gericht von Amts wegen einzubringen sind, sowohl die Gerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art132;GOG §73;GOG §74;GOG §78;Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §8 Abs2;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Der VfGH hat in seinem E vom 30.9.1989, VfSlg12167/1989, zu Art 132 B-VG ausgeführt, dass keine wie auch immer geartete Einschränkung des Rechtschutzes durch de... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels vom 10. Jänner 1990 zurückgewiesen. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , bei Wertung der Berufung als Berichtigungsantrag sei der für solche Anträge im GEG geregelte INSTANZENZUG SCHON AUSGESCHÖPFT und daher die vom Beschwerdeführer eingebrachte Berufung unzulässig erhoben worden. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht heißt es ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: B-VG Art102 Abs2;B-VG Art20 Abs1;B-VG Art69 Abs1;GEG;GOG §73;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 751-752
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Judikatur geht in einer Angelegenheit der unmittelbaren Bundesverwaltung der Instanzenzug bis zum zuständ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Judikatur der Gerichtshöfe des öffentl. Rechts gilt die allgem. Regel, dass der Instanzenzug im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung - wenn bundesgesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - bis zum zuständigen Bundesminister geht (Hinweis E VfGH 20.6.1979, B 265/76, VfSlg 8585). Die Angelegenheiten der Justizverwaltung, zu der die Frage der Ablehnung der Parteistellung durch ein Justizverwaltungsorgan im Verfahren nach den §§ 36 und 40 GSchLG gehört, wer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: B-VG Art102;GOG §73 idF 1955/282;GSchLG §36 idF 1950/240;GSchLG §40 idF 1950/240;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass in der unmittelbaren Bundesverwaltung - sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - der Instanzenzug bis zum zuständigen Bundesminis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;B-VG Art102;B-VG Art87 Abs2;GOG §73 idF 1955/282;GSchLG §36 idF 1950/240;GSchLG §40 idF 1950/240;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0063 B 27. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Judikatur der Gerichtshöfe des öffentl. Rechts gilt... mehr lesen...