Begründung: Die Klägerin ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, der Erstbeklagte ist Notar in *****, die Zweitbeklagte eine bei ihm beschäftigte Notarsubstitutin. Mit der zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** erhobenen Klage begehrt die Klägerin 1,6 Mio EUR Schadenersatz, da die Beklagten bei der notariellen Bekräftigung (Mantelung) einer Privaturkunde iSv § 54 NO entgegen § 53 NO nicht auf unwirksame Vertragsbestimmungen hingewiesen hätten; sollte keine Mantelung vorg... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen sind die Streitteile seit 15. 7. 1999 verheiratet. Etwa im November 2003 ging die Klägerin eine ehewidrige Beziehung ein. Da sie eine rasche Trennung vom Beklagten wollte, forderte sie ihn wiederholt auf, aus der Ehewohnung auszuziehen. Dabei meinte sie, dass es später im Zuge der Scheidung eine Einigung über die Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte geben würde. Die Klägerin hielt sich seit 13. 11. 2003 zumeist n... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe des Klägers wurde am 16. 11. 2005 im Einvernehmen geschieden. Das Scheidungsverfahren war vom Kläger am 21. 10. 2005 mit einer auf § 49 EheG gestützten Klage eingeleitet worden. Er warf seiner Ehegattin neben anderen Eheverfehlungen auch das Eingehen einer ehebrecherischen und ehewidrigen Beziehung vor sowie, ihn grundlos der Aufrechterhaltung von ehewidrigen Beziehungen zu beschuldigen. Am 17. 12. 2005 sandte er an den Rechtsanwalt seiner Ehefrau im Scheidungsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eines der beiden [zur Zeit der Klagseinbringung] in Österreich zugelassenen Netze für Mobiltelekommunikation, vor allem für Mobiltelefone im sogenannten "GSM"-Bereich. Sie verwendet im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäfsbedingungen, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt bzw in Vertragsformblättern die nachstehend genannten Klauseln: "1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch In... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien brachten beim Handelsgericht Wien unter Berufung auf den Wahlgerichtsstand nach § 178 Abs 1 Z 3 KO eine Klage ein, mit der sie vom Beklagten als seinerzeitigem besonderen Verwalter gemäß § 86 Abs 1 KO im Konkurs der v***** GesmbH den Zuspruch des Betrages von S 191.655,-- samt Anhang begehren. Das Erstgericht wies die Klage a limine zurück. Über den Rekurs der klagenden Parteien entschied der Senat 4 des Oberlandesgerichtes Wien. Er gab dem Rekur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahrens ist auf Grund der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen im wesentlichen von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Vater des Beklagten war geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, die ein Baugeschäft betrieb. Der Beklagte war Angestellter dieser GmbH und erwarb ab Herbst 1986 Geschäftsanteile der GmbH. Auf deren Geschäftsführung hatte er keinen Einfluß. Mit den kaufmännischen Angelegenheiten hatte er nichts zu tun. Bis etwa Sept... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.12.1984, 10 Vr 949/82-570, wurde der Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt, weil er am 13.12.1982 auf der Landeshauptstraße 12 zwischen Kleinengersdorf und Korneuburg Dr.Viktor Franz P*** durch zwei Revolverschüsse aus geringer Entfernung in die rechte Halsseite und die rechte Schläfe vorsätzlich getötet und zwischen dem ... mehr lesen...
Begründung: Am 22.Oktober 1985 wurde über das Vermögen des Dipl.Ing. Wilhelm Siegfried P*** der Konkurs eröffnet (ON 2). Am 18.Februar 1987 wies das Erstgericht den Antrag des Gemeinschuldners auf Ausscheidung der ihm bücherlich zugeschriebenen Hälfte der Liegenschaft EZ 381 KG Goisern ab (ON 321). Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht ohne Rechtskraftvorbehalt eine neue Entscheidung über den Antrag des Gemeinschuldners nach Ergänzung des Verfahrens au... mehr lesen...
Norm: GOG §26ZPO §260 Abs4ZPO §477 Abs1 Z2 D2d
Rechtssatz: Der Umstand, dass am Verfahren ein nach der Geschäftsverteilung nicht dazu berufener Richter beteiligt ist, stellt einen relativen Nichtigkeitsgrund dar. Entscheidungstexte 5 Ob 347/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5 Ob 347/87 1 Ob 46/89 Entscheidungstext OGH 21.02.1990 1 O... mehr lesen...
Begründung: Am 21.4.1987 stellte Dipl.Ing. Wilhelm P*** in den oben genannten Konkursverfahren (im eigenen Namen, als Geschäftsführer der gemeinschuldnerischen Gesellschaften und als Vertreter seiner Gattin Karin P***) den Antrag, die beim Kreisgericht Wels anhängigen Konkursverfahren an ein anderes Gericht zu delegieren, weil das Oberlandesgericht Linz am 14.10.1986 zu 5 Nc 144/86 und am 18.3.1987 zu 11 Ns 138/87 der Befangenheitserklärung aller Richter des Kreisgerichtes Wels st... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben übereinstimmend dem Antragsteller, als außerehelichem Sohn des Antragsgegners, eine Heiratsausstattung von 150.000 S zugesprochen. Hiebei gingen sie von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Parteien sowie der Ehegattin des Antragstellers zum Zeitpunkt der Eheschließung und den Leistungen der Mutter des Antragstellers aus. Da übereinstimmende Entscheidungen der Vorinstanzen vorliegen, wäre ein weiteres Rechtsmittel des Antragsgegners gem... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs3GOG §26GOG §32ZPO §477 Abs1 Z2 D2d
Rechtssatz: Aus einer beschränkten oder gar fehlenden Anfechtungsmöglichkeit darf keinesfalls die Unbeachtlichkeit der Geschäftsverteilung gefolgert werden. Solange eine Geschäftsverteilung in Geltung steht, ist sie vielmehr anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 583/80 Entscheidungstext OGH 18.06.1980 6 Ob 583/80 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind miteinander verheiratet. Das Erstgericht erließ durch einen für das außerstreitige Verfahren zuständigen Richter auf Antrag der Ehefrau eine einstweilige Verfügung, womit dem Ehemann verboten wurde, über die Hauptmietrechte an der Ehewohnung zu verfügen. Anläßlich des Rekurses des Ehemannes hob das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts als nichtig auf und trug ihm auf, durch den für das streitige Verfahren zuständigen Richter der ... mehr lesen...
Die Ehe Dris. Gottfried I. mit Erika E. wurde am 9. Juli 1963 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Aus der Ehe stammen die am 30. Dezember 1957 geborene Isabella und der am 10. Februar 1960 geborene Bernhard. Nach der Scheidung blieben die Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter. Die Mutter beantragt nunmehr namens der beiden Kinder, den Vater wegen Geisteskrankheit zu entmundigen und führt eine Reihe von Fakten an, aus denen die Geisteskrankheit hervorgehen soll. Das ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i2GOG §26ZPO §477 Abs2 Z2 D2d
Rechtssatz: Verletzung der Geschäftsverteilung im Außerstreitverfahren begründet keine Nullität im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob 325/66 Entscheidungstext OGH 15.12.1966 5 Ob 325/66 6 Ob 41/67 Entscheidungstext OGH 15.02.1967 6 Ob 41/67 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs3GOG §26GOG §32ZPO §196ZPO §477 Abs1 Z2 D2
Rechtssatz: Die Befassung eines nach der Geschäftsverteilung nicht berufenen Einzelrichters des Gerichtshofes mit einer Streitsache ist nicht mit Nichtigkeit behaftet. Entscheidungstexte 8 Ob 158/66 Entscheidungstext OGH 05.07.1966 8 Ob 158/66 Veröff: JBl 1966,616 = RZ 1967,14 5 O... mehr lesen...