Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, den Betrag von S 23.703,-- innerhalb von zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; der geforderte Betrag resultiere aus einem bei der Auszahlung der Treueprämie, die ihm als Zeitsoldat des Bundesheeres zustehe, auf Grund eines Irrtums der Buchhaltung nicht einbehaltenen Betrages. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtsw... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §22 Abs6;HGG 1992 §50 Abs1;HGG 1992 §9;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110326.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht67 Versorgungsrecht
Norm: HGG 1956 §9;HGG 1985 §11 Abs1;HVG §1 Abs1;HVG §2 Abs1;
Rechtssatz: Weder der Anspruch des Wehrpflichtigen auf Verpflegung noch seine Verpflichtung, an der Verpflegung grundsätzlich teilzunehmen, bieten für sich allein einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Gesundheitsschädigung, die der Wehrpflichtige bei der Einnahme der Verpflegung im Rahmen seiner Wehrdienstleis... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht67 Versorgungsrecht
Norm: HGG 1956 §9;HGG 1985 §11 Abs1;HVG §1 Abs1;HVG §2 Abs1;
Rechtssatz: Beißt der Wehrpflichtige bei der Teilnahme an der unentgeltlichen Verpflegung iSd § 9 des Heeresgebührengesetzes, BGBl. Nr. 152/1956 (nunmehr § 11 Heeresgebührengesetz 1985, BGBl. Nr. 87), auf ein in dem als Mittagessen verabreichten Linsengericht befindliches Steinchen und erleidet er dadurch ei... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht67 Versorgungsrecht
Norm: HGG 1956 §9;HGG 1985 §11 Abs1;HVG §1 Abs1;HVG §2 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jede während des Präsenzdienstes entstandene Gesundheitsschädigung ist als solche zu werten, die der Wehrpflichtige "infolge des Präsenzdienstes" erlitten hat. Voraussetzung dafür, dass eine Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung entschädigt wird, ist, dass die Gesundheitsschädigung ... mehr lesen...