Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer ein Entschädigungsbetrag gemäß § 39 Abs. 2 und § 40 Heeresgebührengesetz 1992 - HGG 1992 in der Höhe von insgesamt S 165.059,-- für 76 Tage Kaderübungen und freiwillige Waffenübungen im Jahr 1996 zuerkannt. Die belangte Behörde führte zur Begründung: im wesentlichen aus, mit diesem Betrag, der sich aus dem Grundbetrag sowie aus Stundensätzen des Grundbetrages zur Abgeltung des aliquoten Teiles der sons... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag43/02 Leistungsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §67;HGG 1992 §40 Abs3;UrlaubsG 1976 §10;UrlaubsG 1976 §7;UrlaubsG 1976 §9;
Rechtssatz: Urlaubsabfindung (§ 10 UrlaubsG) und Urlaubsentschädigung (§ 9 UrlaubsG) stellen sonstige Bezüge iSd § 67 EStG 1988 dar, die in der Regel erst aufgrund der Beendigung eines Dienstverhältnisses entstehen (vgl das Ablöseve... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: HGG 1992 §40 Abs3 Z1;HGG 1992 §40 Abs5;UrlaubsG 1976 §6;
Rechtssatz: § 40 Abs 3 HGG 1992 legt iVm § 40 Abs 5 HGG 1992 die Einkommensbestandteile, die der Berechnung des Verdienstentganges zugrundezulegen sind, abschließend fest. Der Urlaubsanspruch läßt sich jedoch nicht unter § 40 Abs 3 Z 1 HGG 1992 subsumieren, da er keinen Bezug darstellt. Davon zu ... mehr lesen...