RS Vwgh 1997/11/18 97/11/0085

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Veröffentlicht am 18.11.1997
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Index

43/02 Leistungsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

HGG 1992 §40 Abs3 Z1;
HGG 1992 §40 Abs5;
UrlaubsG 1976 §6;

Rechtssatz

§ 40 Abs 3 HGG 1992 legt iVm § 40 Abs 5 HGG 1992 die Einkommensbestandteile, die der Berechnung des Verdienstentganges zugrundezulegen sind, abschließend fest. Der Urlaubsanspruch läßt sich jedoch nicht unter § 40 Abs 3 Z 1 HGG 1992 subsumieren, da er keinen Bezug darstellt. Davon zu unterscheiden ist der Vermögensvorteil, der mit dem Urlaubsanspruch verbunden ist, nämlich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 6 UrlaubsG. Diese stellt einen laufenden Bezug dar und ist als Einkommen zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110085.X01

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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