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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §40 Abs3 Z1;Rechtssatz
§ 40 Abs 3 HGG 1992 legt iVm § 40 Abs 5 HGG 1992 die Einkommensbestandteile, die der Berechnung des Verdienstentganges zugrundezulegen sind, abschließend fest. Der Urlaubsanspruch läßt sich jedoch nicht unter § 40 Abs 3 Z 1 HGG 1992 subsumieren, da er keinen Bezug darstellt. Davon zu unterscheiden ist der Vermögensvorteil, der mit dem Urlaubsanspruch verbunden ist, nämlich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 6 UrlaubsG. Diese stellt einen laufenden Bezug dar und ist als Einkommen zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997110085.X01Im RIS seit
22.11.2001