Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Februar 1998 auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für eine von ihm gemietete, näher bezeichnete Wohnung abgewiesen. Laut Begründung: hat der Beschwerdeführer am 30. März 1998 den Grundwehrdienst angetreten. Der Einberufungsbefehl sei ihm am 13. Jänner 1998 rechtswirksam zugestellt worden. Aus dem vorgelegten Mietvertrag vom 30. Dezember 1997, dem Finanzamt am 27. Jänner 1998 zur ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §1092;ABGB §883;HGG 1992 §33;VwRallg;
Rechtssatz: Verfehlt ist die Ansicht, ein zivilrechtlich gültiger Mietvertrag könne gleichzeitig nach dem HGG 1992 nicht verbindlich sein. Dieses Gesetz knüpft hinsichtlich der Gültigkeit einer zivilrechtlichen Vereinbarung an das Zivilrecht an und normiert kei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 14. März 1995 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes in der Zeit vom 6. Juni 1995 bis 30. April 1996 zugewiesen. Am 19. Juni 1995 stellte er den Antrag auf Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe für eine in Bau befindliche Wohnung. Der Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen an... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;HGG 1992 §33;ZDG 1986 §34;
Rechtssatz: Der VwGH vermag keine unsachliche Ungleichbehandlung darin zu erkennen, daß Wohnkostenbeihilfe nur für eine vom Präsenzdienstpflichtigen (Zivildienstpflichtigen) bereits zur Deckung seines Unterkunftsbedarfes benützte und nicht auch für eine erst in Errichtung ... mehr lesen...