Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH vermag keine unsachliche Ungleichbehandlung darin zu erkennen, daß Wohnkostenbeihilfe nur für eine vom Präsenzdienstpflichtigen (Zivildienstpflichtigen) bereits zur Deckung seines Unterkunftsbedarfes benützte und nicht auch für eine erst in Errichtung befindliche Wohnung gebührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110123.X02Im RIS seit
20.11.2000