RS Vwgh 1996/8/6 96/11/0123

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
43/02 Leistungsrecht
44 Zivildienst

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
HGG 1992 §33;
ZDG 1986 §34;

Rechtssatz

Der VwGH vermag keine unsachliche Ungleichbehandlung darin zu erkennen, daß Wohnkostenbeihilfe nur für eine vom Präsenzdienstpflichtigen (Zivildienstpflichtigen) bereits zur Deckung seines Unterkunftsbedarfes benützte und nicht auch für eine erst in Errichtung befindliche Wohnung gebührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110123.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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