Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid vom 08.04.2024 zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum 01.05.2024 bis 31.01.2025 einer entsprechenden Einrichtung zugewiesen. Er beantragte die Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung XXXX , und legte einen Mietvertrag. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am XXXX ausgefülltem Formular, eingelangt (korrekt wohl:) am XXXX , beantragte der Beschwerdeführer für die im
Spruch: angeführte Wohnung Wohnkostenbeihilfe. Begründend führte er aus, er sei seit dem XXXX Mieter der genannten Wohnung und habe monatlich Wohnkosten in Höhe von € 634,84,- zu tragen, die er per Dauerauftrag bezahle. 1. Mit am römisch 40 ausgefülltem Formular, eingelangt (korrekt wohl:) am römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 05.12.2023 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 01.09.2023 Hauptmieter in der Wohnung seiner Mutter, Frau XXXX , in der XXXX , zu sein und monatliche Wohnkosten in Höhe von EUR 400,- bar an sie zu bezahlen. Vor September 2023 habe er keine Miete gezahlt und unentgeltlich in der Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit 20.03.2023 datiertem und beim Heerespersonalamt am 22.03.2023 eingelangtem Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, seit 01.03.2023 in dieser Wohnung als Hauptmieter zu wohnen und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 551,- (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 25.06.2020 mit Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und gab an, Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung seiner Mutter zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von insgesamt € 1036,21 EUR bezahlen. Seine Mutter trage € 500,- an Wohnkosten. Weiters legte der Beschwerdeführer den Hauptmietvertrag seiner Mutter vom 01.01.1992 betreffend die v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Antrag vom 05.07.2021 bzw. mit dem mit 13.07.2021 bzw. 29.08.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 383,93 (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespe... mehr lesen...