Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit 20.03.2023 datiertem und beim Heerespersonalamt am 22.03.2023 eingelangtem Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, seit 01.03.2023 in dieser Wohnung als Hauptmieter zu wohnen und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 551,- (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 25.06.2020 mit Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und gab an, Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung seiner Mutter zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von insgesamt € 1036,21 EUR bezahlen. Seine Mutter trage € 500,- an Wohnkosten. Weiters legte der Beschwerdeführer den Hauptmietvertrag seiner Mutter vom 01.01.1992 betreffend die v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Antrag vom 05.07.2021 bzw. mit dem mit 13.07.2021 bzw. 29.08.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 383,93 (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP oder Antragsteller) beantragte mit dem mit 17.07.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Entsprechende Beweismittel waren beigelegt (Beschreibung des Sachverhaltes, Untermietvertrag mit dem Vater vom 05.04.2021, Überweisungsbestätigungen für Kaution iHv € 1.260,-- und monatliche Untermietkosten iHv € 420,-- für April-J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte am 22.06.2021 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung beim Heerespersonalamt (HPA). Von der bP wurde dabei angegeben, seit 14.02.2020 Hauptmieter in einer Wohnung Ihres Vaters, der in der gleichen Wohnung lebe, zu sein. Sie hätte monatliche Wohnkosten in Höhe von € 400,-- . Als Beweismittel wurden ein Mietvertrag und ein Dauerauftrag über € 400,--... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde dem Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) eine Wohnkostenbeihilfe in Höhe von € 454,64 zuerkannt. 2. Mit Schreiben vom 15.09.2021 erhob der BF gegen die Höhe der zuerkannten Wohnkostenbeihilfe Beschwerde, weil diese seine Fixkosten nicht decken würde; um nochmalige Prüfung und positive Erledigung wurde ersucht Die belangte Behörde legte die Beschwerde und den Akt betreffend das vorliegende Verfahren mit Schriftsatz v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit ausgefülltem Fragebogen (datiert mit 30.06.2021) die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX . Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 512,- (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 14.09.2021, wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 19.07.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, seit 2021 (Einzug) Mitbewohner dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 595,- (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 11.07.2021 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom Beschwerdeführer wurde darin angegeben, seit 01.01.2019 (Einzug) Mitbewohner dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 649,59 (Miete und Betriebskosten) zu bezahlen, wobei eine Mitbewohnerin lediglich €°300,- beitragen würde. 2. Mit dem im
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 24.03.2021 stellte XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) einen Antrag auf Gewährung von Wohnkostenbeihilfe während seines Wehrdienstes. Der Antrag wurde mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 14.04.2021, Gz. P1599344/6-HPA/2021, im Wesentlichen mit der
Begründung: abgewiesen, dass die Einleitung zur Anmietung, der Abschluss des Mietvertrages, der Mietbeginn und die behördliche Meldung nach Erhalt des Einberufungsbefehls erfolgt seien. Der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit 02.05.2018 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen und beantragte am 26.01.2018 die Zuerkennung von Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe gemäß Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001). Der Einberufungsbefehl wurde dem BF am 23.01.2018 zugestellt. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid erkannte die belangte Behörde dem BF beginnend mit 02.05.2018 Familienunterhalt in der Höhe von EUR ... mehr lesen...