Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 2. Oktober 1995 an. Im Zuweisungsbescheid vom 13. Juni 1995 war als Dienstende der 31. August 1996 angegeben. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 29. November 1995 gemäß § 34 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes (ZDG) in Verbindung mit § 28 des Heeresgebührengesetzes 1992 (HGG 1992) stattgegeben und ihm für seine Ehefrau ein Familienunterhalt im Ausmaß eines... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 1992 §28;ZDG 1986 §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110231.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;HGG 1985 §26;HGG 1985 §28;HGG 1985 §29;HGG 1985 §30;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Familienunterhalt und die Wohnkostenbeihilfe von derselben Bemessungsgrundlage zu berechnen sind, folgt nicht, dass es sich dabei um untrennbare Ansprüche handelt. Wurde über beide Ansprüche in einem Bescheid abgesprochen und nur die Bemess... mehr lesen...