Entscheidungen zu § 27 Abs. 5 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1989/8/8 88/11/0258

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1956 §27 Abs5;
Rechtssatz: Bei Ermittlung des Nettoeinkommens nach § 27 Abs 5 HGG ist die (in Abzug bringende) ESt vom Gesamtbetrag der in den Z 1 bis 3 des § 27 Abs 5 HGG genannten Einkünfte, nicht aber auch von den dort angeführten Hinzurechnungsbeträgen zu berechnen. Dieser Fall ist mit jenem des § 26 Abs 3 HGG nicht völlig vergleichbar. European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.1989

RS Vwgh 1987/4/7 85/12/0239

Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §26 Abs3;HGG 1985 §27 Abs5;HGG 1985 §30 Abs4;
Rechtssatz: Für die Auslegung des in § 30 Abs 4 verwendeten Begriffes "verbleibendes Einkommen" sind nicht die §§ 26 und 27 HGG hinzuzuziehen, da sich diese Regelungen nur auf die Feststellung der Bemessungsgrundlage für selbstständige bzw nichtselbstständige Erwerbstätige beziehen, sondern der Einkommensbegriff des § 2 EStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.04.1987

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