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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1956 §27 Abs5;Rechtssatz
Bei Ermittlung des Nettoeinkommens nach § 27 Abs 5 HGG ist die (in Abzug bringende) ESt vom Gesamtbetrag der in den Z 1 bis 3 des § 27 Abs 5 HGG genannten Einkünfte, nicht aber auch von den dort angeführten Hinzurechnungsbeträgen zu berechnen. Dieser Fall ist mit jenem des § 26 Abs 3 HGG nicht völlig vergleichbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110258.X01Im RIS seit
20.02.2007