Der Beschwerdeführer, der als Südtiroler österreichischen Staatsangehörigen in Bezug auf das Studium gleichgestellt war, immatrikulierte im WS 1989/90 an der Universität Innsbruck (die in der Folge ohne Zusatzbezeichnung genannten akademischen Organe sind solche dieser Universität) und inskribierte den Studienzweig Geschichte, Studienrichtung Politikwissenschaft. In seinem Studienbuchblatt scheinen unter der Rubrik Reifeprüfung die Angabe "07.86" und unter der Bezeichnung Schulform di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §6;AHStG §7 Abs5;AVG §37;AVG §39 Abs2;UniStG 1997 §68 idF 1998/I/131;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall begegnet die an Stelle der Vorlage von Reifeprüfungszeugnissen von Südtirolern verlangte Bestätigung des Direktors einer italienischen Schule als Nachweis dafür, dass der Immatrikulationswerber an dieser Schule eine Reifeprüfung erfolgreich ab... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §11;AHStG §7 Abs5;AHStG §9;
Rechtssatz: Eine Immatrikulation als ordentlicher Höhrer ist, wenn das vorgelegte Reifezeugnis nicht zum direkten Hochschulzugang des Landes, in dem es erworben wurde, berechtigt, nur durch Nachweis der im Ausstellungsland geforderten zusätzlichen Erfordernisse seitens des Bewerbers möglich. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §7 Abs11 litg;AHStG §7 Abs5;
Rechtssatz: Der Nachweis gem § 7 Abs 11 lit g AHSchStG ist streng auszulegen: Wurde das Studium von der Gebietskörperschaft, die das Stipendium vergibt, ausdrücklich an einer bestimmten Universität vorgeschrieben, dann kann ein solches zweckgebundenes Stipendium den Studienwerber nicht zur Inländergleichstellung bei der Immatrikulation an... mehr lesen...