Der Beschwerdeführer ist Student der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Nach den unter 93/12/0038 vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens stellte der Beschwerdeführer am 21. November 1991 den Antrag an das Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, ihm sämtliche schriftliche Unterlagen, insbesondere die schriftlichen Arbeiten mit Korrekturen und Benotungen in Kopie, zu folgenden Prüfungen, denen er sich unterzogen hatte, zu übersenden bzw. i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §26;AHStG §43 Abs4;AVG §17; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0108
93/12/0109
Rechtssatz: Im Zulassungsverfahren zur mündlichen Prüfung (hier: zum mündlichen Prüfungsteil einer Teilprüfung der zweiten Diplomprüfung des Diplomstudiums für Rechtswissenschaften) kommt eine in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Student an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Am 4. Oktober 1990 trat er zum schriftlichen Prüfungsteil aus "Bürgerliches Recht" an. Diese Arbeit wurde mit "nicht genügend" beurteilt. Am 3. September 1992 stellte er einen Antrag auf Zulassung zum mündlichen Prüfungsteil der Teilprüfung aus dem Fach "Bürgerliches Recht". Diesen Antrag begründete er damit, daß Rechtsanwalt Dr. H. in einem Privatgutachten, welches er dem Antrag beilegte, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §24;AHStG §26;AHStG §33 Abs1;AHStG §43;EGVG 1991 Art2 Abs6 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/12/0265 E 17. Mai 1995
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeitskontrolle bei Prüfungen nach dem AHSchStG, deren Ergebnis auch im Hinblick auf den Charakter als Werturteil des fachkundigen Prüfers überhaupt nur begrenzt nachvoll... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §24;AHStG §26;AHStG §27 Abs8;AHStG §33 Abs1;AHStG §41;AHStG §43;AVG §56;EGVG 1991 Art2 Abs6 Z4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/12/0265 E 17. Mai 1995
Rechtssatz: Die Verkündung des Prüfungsergebnisses nach § 27 Abs 8 AHSchStG bzw die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses nac... mehr lesen...